Der Verein IG Patr Boot URI

I Name, Sitz und Zweck

Art. 1 Unter dem Namen Interessengemeinschaft Patrouillenboot URI (IG Patr Boot URI) besteht mit Sitz an der Adresse des amtierenden Präsidenten ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB.

Art. 2 Zweck des Vereins ist die Sicherung von Fortbestand, Betrieb und Unterhalt des ehemaligen Patrouillenbootes URI. Der Verein IG Patr Boot URI ist verantwortlich für die Instandstellung, den Unterhalt und die Lagerung des Bootes.

II Mittel

Art. 3 Der Zweck (Instandstellungs-, Unterhaltsarbeiten und Betriebskosten) wird gewährleistet durch:

a. Mitarbeit an den Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten am Boot. Diese durch Aktivmitglieder zu erfüllenden Eigenleistungen werden jeweils anlässlich der Hauptversammlung bestimmt.

b. Folgende Beiträge

- Eintrittsgebühr pro Mitglied gem. Art. 5 - 7 (ist zugleich Jahresbeitrag für Beitrittsjahr): Fr. 200.--

- Jahresbeitrag pro Mitglied gem. Art. 5 - 7 und Jahr im Maximum: Fr. 200.--

- Beiträge und Spenden von Freunden und Gönnern

- Betriebserträge gemäss Benützungsreglement

Art. 4 Für die Verbindlichkeiten des Vereins IG Patr Boot URI haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

III Mitgliedschaft, Eintritt, Übertritt, Austritt und Ausschluss

Art. 5 Aktivmitgliedschaft

a. Experten militärische Schifffahrt Genietruppen;

b. Experten militärische Schifffahrt Genietruppen; welche aus gesundheitlichen

oder besonderen beruflichen Gründen keine aktive Expertentätigkeit mehr

ausüben können.

c. Weitere, auch nicht militärische Personen, die durch Mitglieder, welche unter

Buchstabe a. und b. aufgeführt sind, vorgeschlagen und durch die Hauptversammlung einstimmig aufgenommen werden.

Art. 6 Vereinsmitgliedschaft

Nach ihrer Pensionierung oder bei Austritt aus dem Bundesdienst treten Aktivmitglieder automatisch zu den Vereinsmitgliedern über. Für Vereinsmitglieder ist die persönliche Mitarbeit bei Instandstellungs- und Unterhaltsarbeiten freiwillig.

Vereinsmitglieder sind stimm- und wahlberechtigt.

Art. 7 Ehrenmitgliedschaft

Auf Antrag des Vorstandes können Personen, welche sich in besonderer Weise für die Zweckerfüllung des Vereins verdient gemacht haben, nach einstimmigem Beschluss der Hauptversammlung, die Ehrenmitgliedschaft erlangen. Ehrenmitglieder sind stimm- und wahlberechtigt.

Art. 8 Freunde des Vereins IG Patr Boot URI

Fühlen sich mit einem Vereinsmitglied oder mit dem Patr Boot URI eng verbunden und helfen mit einem jährlichen Beitrag von mindestens CHF 300.00 den Erhalt und den Betrieb des Bootes sicherzustellen. Freunde sind stimm- und wahlberechtigt. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Freunde benützen die URI in der Regel zusammen mit einem Mitglied gemäss Art. 5 - 7. Freunde, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerausweises der Kat. A/I sind, können auf Antrag an den Vorstand zum Schiffsführer der URI ausgebildet werden. Der Chef Betrieb + Unterhalt entscheidet abschliessend über deren Fahrberechtigung.

Art. 9 Gönner

Sind Sympathisanten des Vereins IG Patr Boot URI, die mit einem einmaligen oder auch mehrmaligen freiwilligen Beitrag in freier Höhe mithelfen, den Erhalt und den Betrieb des Bootes finanziell zu sichern. Sie sind weder stimm- noch wahlberechtigt.

Art. 10 Mutationen

Die Hauptversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss innert 30 Tagen schriftlich anfechten, worauf der endgültige Entscheid von der Hauptversammlung zu fällen ist. Mitglieder die aus der IG Patr Boot URI austreten haften gegenüber dem Verein bis und mit dem Austrittsjahr für ausstehende Mitgliederbeiträge, sowie für Forderungen aus Leistungen oder verursachtem Schaden aus der Zeit der Mitgliedschaft.